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Jede Einzahlung auf die Stiftungskonten ist voll steuerlich absetzbar.
Sie erhalten ab 200,-€ eine Zuwendungsbescheinigung, bitte geben Sie dazu Ihren Namen und ihre vollständige Adresse im Überweisungsbeleg an. Bei einem Betrag unter 200,-€ bitten wir Sie, den hier ausdruckbaren Spendennachweis zusammen mit Ihrem Kontoauszug als vereinfachten Spendennachweis beim Finanzamt einzureichen. Bis zu einem Betrag unter 200,-€ reicht immer dieser vereinfachte Spendennachweis für das Finanzamt aus.
Die Stifter garantieren, dass jeder gespendete Euro zu 100% dem Stiftungszweck zu Gute kommt. Alle Kosten, beispielsweise für die Stiftungsverwaltung, tragen die Stifter selbst.
